Erlaubt TuneCore Publishing beim Songwriting die Verwendung von GenAI?
TuneCore unterstützt Innovationen, die die Kreativität von Artists fördern. Dazu gehört auch der verantwortungsvolle Einsatz von KI-Tools beim Songwriting.
Allerdings gilt: Die Werke, die TuneCore Publishing vertritt, müssen im Wesentlichen von menschlichen Songwriter*innen geschaffen worden sein.
Kompositionen, die vollständig mit KI erstellt wurden, sind aktuell nicht urheberrechtlich geschützt und können daher nicht bei PROs/CMOs (Verwertungsgesellschaften) registriert werden. Das bedeutet, dass für diese Songs in der Verlagsbranche kein Anspruch auf Vertretung oder Tantiemen besteht.
Fazit: Im kreativen Prozess jedes Tracks, der bei TuneCore Publishing registriert ist, dürfen zwar lizensierte KI-Tools verwendet werden, aber der daraus entstehende Song muss eine von Menschen geschaffene Komposition sein.
Also können Songs, die komplett mit KI erstellt wurden, nicht registriert oder vertreten werden?
Genau. So ist es.
Wie legt TuneCore Publishing fest, welche Werke als KI-generiert gelten?
Sehr gute Frage.
Wir haben im gesamten von uns verwalteten Katalog KI-basierte Erkennungstechnologie implementiert.
Diese TechnologieSie schützt Songwriter*innen und wahrt die Integrität des Verlagswesens, indem sie Tracks identifiziert, die möglicherweise von KI-Modellen erstellt wurden. Wenn bei einem Song der Verdacht besteht, dass er mit KI generiert wurde, kann es sein, dass er aufgrund der rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken, die mit der Registrierung nicht urheberrechtsfähiger Songs verbunden sind, nicht zugelassen wird.
Dieses Vorgehen wahrt die Rechte der Artists und stellt sicher, dass alle von uns vertretenen Werke den urheberrechtlichen Rahmenbedingungen und den Anforderungen der PROs/CMOs entsprechen.
Könnte KI in Zukunft neue Möglichkeiten für das Songwriting eröffnen?
Auf jeden Fall.
Es ist gut möglich, dass zukünftige GenAI-Versionen neue, spannende und ethisch vertretbare Optionen für lizenzierte, urheberrechtlich geschützte Kataloge bieten.
Wir erkunden zur Zeit, genau wie die gesamte Musikbranche, wie diese Möglichkeiten konkret aussehen könnten. Eine Änderung unserer Vorgehensweise käme für uns aber nur dann in Frage, wenn sie mit unseren Grundprinzipien Einwilligung, Kontrolle, Vergütung und Transparenz im Einklang steht.
Warum verfolgt TuneCore Publishing genau diesen Ansatz?
Das Urheberrecht zum Schutz menschlicher Künstler*innen ist das Fundament der Verlagsbranche. Nur dank dieses rechtlichen Rahmens können Songwriter*innen ihre Werke registrieren, Tantiemen erhalten und die Urheberrechte an ihren Kompositionen sichern.
Unser Ansatz gewährleistet, dass:
die Integrität des Urheberrechtssystems gewahrt bleibt
die Rechte und Einnahmen von Songwriter*innen geschützt werden
Innovation sich in der Musikbranche verantwortungsbewusst weiterentwickelt
Fakt ist: Wir befürworten Innovationen und neue Technologien wie KI, wenn sie die Rechte der Songwriter*innen wahren und mit unseren Grundsätzen Einwilligung, Kontrolle, Vergütung und Transparenz im Einklang stehen.
Warum wird eine KI-generierte Aufnahme manchmal veröffentlicht, aber nicht beim Verlag registriert?
Für die Aufnahme und den Verlag gelten unterschiedliche Regeln.
Aufnahmen, die mit KI-Tools erstellt wurden, dürfen veröffentlicht werden, wenn diese Tools unserem GenAI Music Content Framework entsprechen und mit lizenzierten Datensätzen trainiert wurden.
Im Verlagswesen gelten jedoch andere Anforderungen. Damit Songs registriert und monetarisiert werden können, müssen sie laut dem Urheberrecht und den Vorgaben der PROs/CMOs identifizierbare menschliche Urheber*innen haben.
Das bedeutet, dass eine Aufnahme zwar veröffentlicht werden kann, wenn sie komplett mit KI erstellt wurde, aber sie darf nach dem Urheberrechtsgesetz nicht bei einem Verlag registriert werden und es besteht kein Anspruch auf Songwriting-Tantiemen.