Die folgenden Informationen beziehen sich auf TuneCore's Publishing Administration Service
Kompositionen, die unter eine oder mehrere der folgenden Kategorien fallen, werden NICHT zur Verwaltung angenommen. Dies liegt daran, dass sie nach dem US-Urheberrechtsgesetz nicht als musikalische Werke gelten und Musiknutzer und -dienste daher keine Lizenzgebühren für sie zahlen müssen.
- Soundeffekte/Sounddesign: Naturgeräusche; Wasserfälle, Meereswellen, Tierrufe/-geräusche, Donner/Blitze. Weißes Rauschen, Autohupen, Verkehr, Türklingeln, Klingelgeräusche, usw.
- Klingeltöne werden NUR angenommen, wenn sie eine von Ihnen erstellte Originalmusikkomposition enthalten.
- Gesprochene Wortkompositionen werden akzeptiert, wenn sie eine von Ihnen erstellte musikalische Originalkomposition als Hintergrund haben. Wir können keine Spoken-Word-Kompositionen akzeptieren, die nur aus dem gesprochenen Wort bestehen. Es werden keine berühmten Reden in irgendeiner Form von gesprochenen Wortkompositionen akzeptiert, es sei denn, es liegt eine Lizenz des Urheberrechtsinhabers vor.
- Lizenzfreie Musik: Sie können keine lizenzfreie Musik erhalten und diese als Originalwerk zur Verwaltung einreichen, noch können Sie Originalmusik für lizenzfreie Zwecke komponieren und zur Verwaltung einreichen.
- Binaurale/Meditationsklänge: Wir akzeptieren keine Hypnosetherapiesitzungen und keine Selbsthilfekompositionen, es sei denn, sie fallen unter die akzeptierten Kategorien des gesprochenen Wortes. Keine Massage-, Tantra- oder Entspannungswerke
- gemeinfreie Werke (es sei denn, es handelt sich um ein neues und einzigartiges Arrangement, das während des Anmeldevorgangs offengelegt wird)
- Alle Werke, die vollständig durch KI-Technologie erzeugt wurden