Die folgenden Informationen beziehen sich auf den TuneCore-Musikverlagsdienst
Nein, alle Ihre Einsendungen müssen Ihre eigenen Originalkompositionen sein. Wenn Sie keine Komposition geschrieben haben, ist das Urheberrecht Eigentum eines anderen Songwriters und Herausgebers und / oder wird von diesem kontrolliert.
Sie können nur Originalkompositionen einreichen, bei denen es sich um Kompositionen handelt, die Musik und Texte enthalten, die von Ihnen, dem Songwriter, komponiert wurden.
Zum Beispiel ist „If I Were a Boy“, das 2008 von Beyonce aufgenommen und veröffentlicht wurde, obwohl es durch Beyonce berühmt wurde, technisch ein Cover eines Songs, der ursprünglich von BC Jean und Toby Gadd geschrieben wurde. Daher wäre Beyonce nicht in der Lage, dies zur Veröffentlichungsverwaltung einzureichen. Die Komposition, die BC Jean und Toby Gadd geschrieben haben, wird von ihnen und ihren jeweiligen Verlegern kontrolliert. Wenn sie keine bereits bestehende Veröffentlichungsvereinbarung hatten, konnte dieses Lied zur Veröffentlichungsverwaltung bei TuneCore eingereicht werden.
Beyonce könnte ihr Lied „Drunk In Love“ für die Verlagsverwaltung einreichen, für die sie Co-Autorin ist. Ed Sheeran, der das Lied 2014 gecovert hat, könnte das Lied jedoch nicht einreichen.