Die folgenden Informationen beziehen sich auf den TuneCore Musikverlagsdienst
Ja, vorausgesetzt, Sie erstellen eine neue Anordnung einer Arbeit im öffentlichen Bereich. Wenn die Texte und die Musik für ein Lied vor dem 1. Januar 1923 veröffentlicht wurden, gilt das Lied als gemeinfrei. Mit anderen Worten, das Copyright für dieses Lied ist abgelaufen. Wenn Sie eine neue Anordnung eines Werks im öffentlichen Bereich erstellt haben, können Sie es Ihrem Kompositionsmanager hinzufügen und als Arrangeur Lizenzgebühren erhalten. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die von Ihnen organisierte Arbeit als gemeinfreie Arbeit betrachtet wird.
Wenn Sie beispielsweise ein Arrangement des traditionellen Weihnachtsliedes „Deck The Halls“ erstellt haben, können Sie diesen Song als Arrangeur aufnehmen, jedoch nicht als Songwriter / Songwriter. Es ist auch wichtig zu beachten, dass nicht alle Einnahmequellen 100% der als Arrangeur fälligen Lizenzgebühren zahlen. Beispielsweise zahlt der BMI nur 20% der vollen Aufführungsgebühr für die Organisation von Arbeiten im öffentlichen Bereich.