Cover-Songs
Ein Cover-Song ist eine neue Aufnahme eines Songs, der zuvor von jemand anderem geschrieben, aufgenommen und veröffentlicht wurde. Sie sind Eigentümer der Aufnahme (Ihrer Version), aber der ursprüngliche Songwriter ist Eigentümer der Komposition selbst (Text, Melodie und Songstruktur).
Wenn Sie einen Coversong über TuneCore vertreiben und verkaufen möchten, müssen Sie vor dem digitalen Release Ihres Songs eine mechanische Vervielfältigungsrechte vom ursprünglichen Inhaber der Urheberrechte erwerben.
Sie können eine mechanische Vervielfältigungsrechte für einen Coversong in den USA bei The Harry Fox Agency oder unserem Partnerunternehmen TuneLicensing erwerben.
Soundalike-Cover
Wichtig: iTunes und viele andere Plattformen akzeptieren keine Soundalike-Cover.
Ein Soundalike-Cover ist ein Song, der fast identisch mit dem Original klingt. Stores betrachten diesen Inhalt als irreführend und täuschen die Kunden, damit diese nicht versehentlich einen Kauf tätigen. Wenn Sie Soundalike-Cover vertreiben, werden diese von den Stores ausgeblendet, und wir können dies nicht rückgängig machen oder Rückerstattungen ausstellen.
Zusätzlich zu diesen Sperrungen auf Store-Ebene können Coverversionen auch Gegenstand von Verletzungsklagen des Inhabers der Urheberrechte (d. h. eines Major-Labels) sein. Falls Sie eine solche Klage bezüglich eines Coversongs erhalten, wird TuneCore Cover, die Gegenstand dieser Art von Klage sind, NICHT wiederherstellen.
Hinweis: Nach indischem Urheberrecht können Lizenzen für Coverversionen von Songs erst fünf Jahre nach der Originalaufnahme erteilt werden. Um einen Coversong eines bestehenden indischen oder Bollywood-Songs legal zu erstellen und zu vertreiben, müssen Sie die ausdrückliche Genehmigung der Urheberrechtsinhaber, in der Regel Plattenfirmen und Musikverlage, einholen und dürfen sich nicht nur auf den Erhalt einer mechanischen Vervielfältigungsrechte von Dritten verlassen.
Richtlinien für die Formatierung von Coversongs
Sie MÜSSEN alle ursprünglichen Songschreiber von Cover-Songs mit der Rolle „Songwriter“ auszeichnen. Allerdings sollten Cover-Songs NICHT den ursprünglichen Künstler/die ursprüngliche Künstlerin in den Künstlerfeldern „Main“ oder „Featuring“ enthalten, noch sollten sie den ursprünglichen Künstler/die ursprüngliche Künstlerin in Ihren Tracktiteln erwähnen.
FALSCH:
All Along the Watchtower (Originally Performed by Bob Dylan)
All Along the Watchtower (Cover of Bob Dylan)
All Along the Watchtower (Tribute to Bob Dylan)
RICHTIG:
All Along the Watchtower
All Along the Watchtower (Cover)
All Along the Watchtower (Acoustic Version)
Remixe, Mixtapes, Samples, Interpolationen und Mashups
Die gleichen Regeln gelten für Remixe, Mixtapes, Samples, Interpolationen oder Mashups. Wenn sie Samples oder Kompositionen einer Aufnahme enthalten, die Sie nicht selbst aufgenommen haben oder besitzen, benötigen Sie eine Master Use-Lizenz des Eigentümers dieser Originalaufnahme, um diese Releases zu vertreiben. Diese Lizenz darf NICHT von einem Drittlizenzgeber ausgestellt werden.
Sie dürfen keine Inhalte über TuneCore vertreiben, wenn Sie nicht über 100 % der Rechte an diesen Inhalten verfügen.
Wenn Sie Bedenken haben, dass Sie möglicherweise nicht über die Rechte an Audioinhalten in einem Remix, Mixtape, Sample, einer Interpolation oder einem Mashup verfügen, das/die Sie hochladen, laden Sie den/die Song(s) bitte nicht bei TuneCore hoch.