Die folgenden Informationen beziehen sich auf den TuneCore-Musikverlagsdienst
Kompositionen, die unter eine oder mehrere der folgenden Kategorien fallen, werden NICHT zur Verwaltung angenommen. Dies liegt daran, dass sie gemäß dem US-amerikanischen Urheberrecht nicht als Musikwerke gelten und Musiknutzer und -dienste daher keine Lizenzgebühr zahlen müssen.
- Soundeffekte / Sounddesign: Naturgeräusche; Wasserfälle, Meereswellen, Tierrufe / Geräusche, Donner / Blitz. Weißer Lärm, Autohupen, Verkehr, Türklingeln, Klingeln usw.
Klingeltöne werden NUR akzeptiert, wenn sie eine von Ihnen erstellte Original-Musikkomposition enthalten. - Kompositionen mit gesprochenem Wort werden akzeptiert, wenn eine von Ihnen erstellte originale musikalische Komposition vorliegt. Wir können keine Kompositionen mit gesprochenem Wort akzeptieren, die nur aus der Sprache mit gesprochenem Wort bestehen. Berühmte Reden werden in keiner Form der Komposition gesprochener Wörter akzeptiert, es sei denn, der Inhaber des Urheberrechts erteilt eine Lizenz.
- Lizenzfreie Musik: Sie können weder lizenzfreie Musik erhalten und als Originalwerk zur Verwaltung einreichen, noch können Sie Originalmusik für lizenzfreie Zwecke komponieren und zur Verwaltung einreichen.
- Binaurale / Meditationsgeräusche: Wir akzeptieren keine Hypnosetherapiesitzungen, keine Selbsthilfekompositionen, es sei denn, sie fallen unter die akzeptierten Kategorien für gesprochenes Wort. Keine Massage, Tantra oder Entspannung wirkt.
- Public Domain funktioniert (d. H. Es sei denn, es handelt sich um eine neue und einzigartige Vereinbarung, die während des Anmeldevorgangs bekannt gegeben wird).